Photovoltaikversicherung24 | Exklusiv
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Was ist versichert?
Unter den Versicherungsschutz fallen sämtliche, zur PV-Anlage gehörenden Teile, einschließlich der Befestigungsmaterialien.
• Batteriespeicher*
• Ladestationen für Elektrofahrzeuge*
• Transformatoren*
• Photovoltaikmodule inklusive Modultragekonstruktion
• Montageset
• Wechselrichter, Akkumulatoren
• Überspannungsschutzeinrichtungen
• Gleich- und Wechselstromverkabelungen
• Einspeise- und Erzeugungszähler
• Elektronische Überwachungsgeräte
*bei Gefahrtragung durch den VN und sofern wertmäßig bei der Bildung der Investitionssumme im Vergleichsrechner berücksichtigt!
Welche Schäden/Gefahren sind versichert?
• Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit
• Feuer, Brand, Blitzschlag, Explosion
• Überspannung, Kurzschluss
• Diebstahl
• Höhere Gewalt, Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus
• Hagel, Sturm, Frost, Schneedruck, Überschwemmung
• Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
• Tierverbiss
• Innere Unruhen
• Erdbeben (bis zur Höhe der Versicherungssumme,
max. 150.000 €)
Weiterhin gelten alle hier nicht genannten Gefahren versichert, sofern diese an anderer Stelle der Bedingungen und Vereinbarungen nicht ausgeschlossen werden.
Was ist nicht versichert?
• Werkzeug aller Art
• Hilfs- und Betriebsstoffe
• Wechseldatenträger
• Sonstige Teile, die während der Lebensdauer der versicherten Sache erfahrungsgemäß mehrfach ausgewechselt werden
Welche Schäden/Gefahren sind ausgeschlossen?
• Vorsatz des Versicherungsnehmers
• Kriegsereignisse
• Kernereignisse jeder Art
• Mängel die bei Abschluss bereits vorhanden waren und dem Versicherungsnehmer bekannt waren
• Betriebsbedingte vorzeitige Abnutzung oder Alterung
• Garantieschäden
Deine Entschädigung bei Teil- und Totalschäden
Teilschäden:
Hier werden die vollen Reparaturkosten zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes ersetzt.
Totalschaden:
Die Photovoltaikversicherung ist eine Neuwertversicherung! Du erhältst eine vergleichbare,
neue PV-Anlage.
Weitere Kosten die insgesamt auf „Erstes Risiko“ bis max. 250.000 €, je Schadenereignis mitversichert sind
• Aufräumungskosten-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten
• Dekontaminations- und Endsorgungskosten für Erdreich
• Bewegungs- und Schutzkosten
• Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten
• Gestellung von Gerüsten und Arbeitsbühnen
• Bergungsarbeiten
• Bereitstellung eines Provisoriums
• Luftfracht
• Feuerlöschkosten inkl. Gebühren
Exklusive Deckungserweiterungen die auf „Erstes Risiko“ beitragsfrei mitversichert sind
25.000 € Schadenbedingte Arbeiten an Dächern und Fassaden
25.000 € Schadensuchkosten
25.000 € De- und Remontagekosten
20.000 € Sofortiger Reparaturbeginn
7.500 € Sachschäden im Gefahrenbereich
7.500 € Daten und Programme (Klausel 1911)
5.000 € Rückbaukosten im Versicherungsfall
5.000 € Zuwegungskosten im Versicherungsfall
2.500 € Innere Betriebsschäden am Wechselrichter
2.500 € Innere Betriebsschäden an Solarmodulen
1.000 € Mehrkosten durch Fremdstrombezug (bei Eigenverbrauch)
1.000 € Rückwirkungsschäden (Schaden bei Stromabnehmern)
Deckungserweiterungen
• Vorsorgeversicherung 20 % der Versicherungssumme
• Mehrkosten durch Technologiefortschritt
• Genereller Unterversicherungsverzicht
• Wegfall der Restwertanrechnung im Schadenfall
• Verzicht auf Prüfung der Unterdeckung
• Mehrkosten für Expressfrachten
• Mehrkosten durch Tarifzuschläge für Überstunden-,
Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeiten
• Mehrkosten infolge Preissteigerungen
• Bruchschäden an der transparenten Moduloberfläche
• Mobile Überwachungstechnik
• Verzicht auf Einrede der Vorvertraglichkeit bei Versicherungswechsel
• Annerkennung
Hat der Versicherer das versicherte Risiko besichtigt, so erkennt der Versicherer abweichend von Abschnitt „B“ § 1 ABE 2011 an, dass ihm durch diese Besichtigung alle Gefahrumstände bekannt geworden sind, welche in diesem Zeitpunkt für die Beurteilung des Risikos erheblich waren.
• Regressverzicht
Richtet sich der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen einen Mitarbeiter (ausgenommen Repräsentanten) oder gegen anderweitige berechtigte Benutzer (außer Mitarbeitern von Wartungs- oder Reparaturunternehmen) der versicherten Sache, verzichtet der Versicherer auf den Übergang des Ersatzanspruches.
Zusätzliche beitragsfreie Einschlüsse
• Garantie GDV Mindeststandart
• Leistungsupgrade Garantie für bestehende Verträge
• Bestklausel
• Besserstellungsklausel
• Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit bei
grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles
(max. 20% Abzug im Schadenfall)
• Vorzeitige Baudeckung (10 Wochen)
Der Versicherungsschutz beginnt bereits vor der eigentlichen
Inbetriebnahme der Anlage mit dem Eintreffen der versicherten
Sachen am Versicherungsort, sofern der Versicherungsnehmer
hierfür die Gefahr trägt und die Installation innerhalb 8 Wochen
erfolgt.
Die Deckung während dieser Bauphase ist zur Fertigstellung und
Inbetriebnahme auf die Gefahren Feuer, Diebstahl verbauter
Teile, Einbruchdiebstahl von unter Verschluß gelagerten Material
und Sturm/Hagel beschränkt.
Definition: Erstes Risiko
Der Begriff „Erstes Risiko“ bezeichnet einen ersatzpflichtigen Schaden der unabhängig vom Versicherungswert in voller Höhe bis zur vereinbarten Versicherungssumme ersetzt wird.
Nutzungsausfall deiner Anlage
Mitversichert ist auch der Nutzungsausfall deiner Anlage.
Die Tagesentschädigung beträgt:
pauschal 2,00 €/kWp pro Tag 01.01 - 31.12
Die Haftungsdauer beträgt 12 Monate für alle Risiken.
Selbstbeteiligung im Schadenfall
0 - 50.000 € 0,00 €
50.001 € - 100.000 € 100,00 € / 200,00 €
100.001 € - 200.000 € 150,00 € / 300,00 €
200.001 € - 500.000 € 200,00 € / 400,00 €
Es erfolgt eine Anrechnung der schadenfreien Jahre:
• nach 3 schadenfreien Jahren 50% der SB
• nach 5 schadenfreien Jahren keine SB
(GILT NUR FÜR TARIFE MIT SELBSTBETEILIGUNG!)
Ertragsausfallversicherung
0 – 1 Tag
Die Höhe der Selbstbeteiligung hängt von deiner Netto-Investitionssumme ab. Die auf deine PV-Anlage zutreffende Höhe erscheint im Ergebnis des Online-Vergleichrechners.
Nicht versicherbar
1. Minderertragversicherung
Wird der vom Solarunternehmen prognostizierte
Jahresenergieertrag um mehr als 10% unterschritten,
werden dem Betreiber die nicht erzielten Erträge erstattet.
2. GAP-Deckung
Der Versicherer ersetzt im Falle eines Totalschadens,
sofern der Wiederaufbau der Anlage unterbleibt,
den Zeitwert der versicherten Anlage, mindestens
die Restschuld aus einem bestehenden Kreditvertrag
zu Finanzierung der versicherten Anlage. Dabei bildet
die ursprüngliche im Antrag angegebene Investitionssumme
die Grenze der Entschädigung.
Batteriespeicher
Der Batteriespeicher ist zum Neuwert versichert.
Zukünftige Leistungsverbesserungen
Zukünftige Leistungsverbesserungen wirken sich auf
alle Versicherungen unserer bestehenden Kunden aus.
Werden die den Spezialkonzept zugrunde liegenden
Versicherungsbedingungen oder Deckungserweiterungen
während der Laufzeit des Vertrages zugunsten
des Versicherungsnehmers geändert, so gelten diese
Änderungen auch für die bestehenden Verträge!
Unser Versicherungspartner: AIG Europe S.A.
ÖKO-TEST | 1. Rang
Handbuch Bauen 2013
Ausgabe 11/2012
Diese Übersicht ersetzt nicht die Versicherungsbedingungen und stellt nur sehr knapp den Vertragsinhalt dar. Es gelten die vertraglich vereinbarten Bedingungen und Klauseln. Die Leistungen sind nur verkürzt und auszugsweise wiedergegeben. Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Wortlaut in den Versicherungsbedingungen.
Stand 08/2019
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