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Tarif- und Leistungsübersicht

 

Die perfekte Allgefahren Deckung für alle PV Anlagen auf Dächern von Wohnhäusern, Anbauten, Garagen und Carports. Diese leistungsstarke Photovoltaikversicherung kannst du hier einfach online berechnen und abschließen.

Jetzt kostenlos vergleichen und sparen!

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Was ist versichert?

Unter den Versicherungsschutz fallen sämtliche, zur PV-Anlage gehörenden Teile, einschließlich der Befestigungsmaterialien.

 

Batteriespeicher*

Ladestationen für Elektrofahrzeuge*

Transformatoren*

• Photovoltaikmodule inklusive Modultragekonstruktion

• Montageset

• Wechselrichter, Akkumulatoren

• Überspannungsschutzeinrichtungen

• Gleich- und Wechselstromverkabelungen

• Einspeise- und Erzeugungszähler

• Elektronische Überwachungsgeräte

 

*bei Gefahrtragung durch den VN und sofern wertmäßig bei der Bildung der Investitionssumme im Vergleichsrechner berücksichtigt!

 

Welche Schäden/Gefahren sind versichert?

 

• Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit

• Feuer, Brand, Blitzschlag, Explosion

• Überspannung, Kurzschluss

• Diebstahl

• Höhere Gewalt, Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus

• Hagel, Sturm, Frost, Schneedruck, Überschwemmung

• Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler

• Tierverbiss

• Innere Unruhen

• Erdbeben (bis zur Höhe der Versicherungssumme,

max. 150.000 €)

 

Weiterhin gelten alle hier nicht genannten Gefahren versichert, sofern diese an anderer Stelle der Bedingungen und Vereinbarungen nicht ausgeschlossen werden.

 

 

Was ist nicht versichert?

 

• Werkzeug aller Art

• Hilfs- und Betriebsstoffe

• Wechseldatenträger

• Sonstige Teile, die während der Lebensdauer der versicherten Sache erfahrungsgemäß mehrfach ausgewechselt  werden

Welche Schäden/Gefahren sind ausgeschlossen?

 

• Vorsatz des Versicherungsnehmers

• Kriegsereignisse

• Kernereignisse jeder Art

• Mängel die bei Abschluss bereits vorhanden waren und dem Versicherungsnehmer bekannt waren

• Betriebsbedingte vorzeitige Abnutzung oder Alterung

• Garantieschäden

 

 

 

Deine Entschädigung bei Teil- und Totalschäden

 

Teilschäden:

 

Hier werden die vollen Reparaturkosten zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes ersetzt.

 

Totalschaden:

 

Die Photovoltaikversicherung ist eine Neuwertversicherung! Du erhältst eine vergleichbare,

neue PV-Anlage.

 

 

 

Weitere Kosten die insgesamt auf „Erstes Risiko“ bis max. 250.000 €, je Schadenereignis mitversichert sind

 

• Aufräumungskosten-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten

• Dekontaminations- und Endsorgungskosten für Erdreich

• Bewegungs- und Schutzkosten

• Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten

• Gestellung von Gerüsten und Arbeitsbühnen

• Bergungsarbeiten

• Bereitstellung eines Provisoriums

• Luftfracht

• Feuerlöschkosten inkl. Gebühren

Exklusive Deckungserweiterungen die auf „Erstes Risiko“ beitragsfrei mitversichert sind

 

25.000 € Schadenbedingte Arbeiten an Dächern und Fassaden

25.000 € Schadensuchkosten

25.000 € De- und Remontagekosten

20.000 € Sofortiger Reparaturbeginn

  7.500 € Sachschäden im Gefahrenbereich

  7.500 € Daten und Programme (Klausel 1911)

  5.000 € Rückbaukosten im Versicherungsfall

  5.000 € Zuwegungskosten im Versicherungsfall

  2.500 € Innere Betriebsschäden am Wechselrichter

  2.500 € Innere Betriebsschäden an Solarmodulen

   1.000 € Mehrkosten durch Fremdstrombezug (bei Eigenverbrauch)

  1.000 € Rückwirkungsschäden (Schaden bei Stromabnehmern)

 

Deckungserweiterungen

• Vorsorgeversicherung 20 % der Versicherungssumme

• Mehrkosten durch Technologiefortschritt

• Genereller Unterversicherungsverzicht

• Wegfall der Restwertanrechnung im Schadenfall

• Verzicht auf Prüfung der Unterdeckung

• Mehrkosten für Expressfrachten

• Mehrkosten durch Tarifzuschläge für Überstunden-,

Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeiten

• Mehrkosten infolge Preissteigerungen

• Bruchschäden an der transparenten Moduloberfläche

• Mobile Überwachungstechnik

• Verzicht auf Einrede der Vorvertraglichkeit bei Versicherungswechsel

 

• Annerkennung

Hat der Versicherer das versicherte Risiko besichtigt, so erkennt der Versicherer abweichend von Abschnitt „B“ § 1 ABE 2011 an, dass ihm durch diese Besichtigung alle Gefahrumstände bekannt geworden sind, welche in diesem Zeitpunkt für die Beurteilung des Risikos erheblich waren.

• Regressverzicht

Richtet sich der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen einen Mitarbeiter (ausgenommen Repräsentanten) oder gegen anderweitige berechtigte Benutzer (außer Mitarbeitern von Wartungs- oder Reparaturunternehmen) der versicherten Sache, verzichtet der Versicherer auf den Übergang des Ersatzanspruches.

 

 

Zusätzliche beitragsfreie Einschlüsse

• Garantie GDV Mindeststandart

• Leistungsupgrade Garantie für bestehende Verträge

• Bestklausel

• Besserstellungsklausel

• Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit bei

grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles

(max. 20% Abzug im Schadenfall)

• Vorzeitige Baudeckung (10 Wochen)

 

Der Versicherungsschutz beginnt bereits vor der eigentlichen

Inbetriebnahme der Anlage mit dem Eintreffen der versicherten

Sachen am Versicherungsort, sofern der Versicherungsnehmer

hierfür die Gefahr trägt und die Installation innerhalb 8 Wochen

erfolgt.

 

Die Deckung während dieser Bauphase ist zur Fertigstellung und

Inbetriebnahme auf die Gefahren Feuer, Diebstahl verbauter

Teile, Einbruchdiebstahl von unter Verschluß gelagerten Material

und Sturm/Hagel beschränkt.

 

 

Definition: Erstes Risiko

Der Begriff „Erstes Risiko“ bezeichnet einen ersatzpflichtigen Schaden der unabhängig vom Versicherungswert in voller Höhe bis zur vereinbarten Versicherungssumme ersetzt wird.

Nutzungsausfall deiner Anlage

Mitversichert ist auch der Nutzungsausfall deiner Anlage.
Die Tagesentschädigung beträgt:

 

pauschal 2,00 €/kWp pro Tag 01.01 - 31.12

 

Die Haftungsdauer beträgt 12 Monate für alle Risiken.

 

 

 

Selbstbeteiligung im Schadenfall

 

                0 -   50.000 €                               0,00 €

  50.001 € - 100.000 €       100,00 € / 200,00 €

100.001 € - 200.000 €       150,00 € / 300,00 €

200.001 € - 500.000 €       200,00 € / 400,00 €

 

 

Es erfolgt eine Anrechnung der schadenfreien Jahre:

• nach 3 schadenfreien Jahren 50% der SB

• nach 5 schadenfreien Jahren keine SB

(GILT NUR FÜR TARIFE MIT SELBSTBETEILIGUNG!)

 

 

Ertragsausfallversicherung

 

0 – 1 Tag

 

Die Höhe der Selbstbeteiligung hängt von deiner Netto-Investitionssumme ab. Die auf deine PV-Anlage zutreffende Höhe erscheint im Ergebnis des Online-Vergleichrechners.

 

 

Nicht versicherbar

 

1. Minderertragversicherung

Wird der vom Solarunternehmen prognostizierte

Jahresenergieertrag um mehr als 10% unterschritten,

werden dem Betreiber die nicht erzielten Erträge erstattet.

 

2. GAP-Deckung

Der Versicherer ersetzt im Falle eines Totalschadens,

sofern der Wiederaufbau der Anlage unterbleibt,

den Zeitwert der versicherten Anlage, mindestens

die Restschuld aus einem bestehenden Kreditvertrag

zu Finanzierung der versicherten Anlage. Dabei bildet

die ursprüngliche im Antrag angegebene Investitionssumme

die Grenze der Entschädigung.

 

 

Batteriespeicher

 

Der Batteriespeicher ist zum Neuwert versichert.

 

 

Zukünftige Leistungsverbesserungen

 

Zukünftige Leistungsverbesserungen wirken sich auf

alle Versicherungen unserer bestehenden Kunden aus.

Werden die den Spezialkonzept zugrunde liegenden

Versicherungsbedingungen oder Deckungserweiterungen

während der Laufzeit des Vertrages zugunsten

des Versicherungsnehmers geändert, so gelten diese

Änderungen auch für die bestehenden Verträge!

 

 

 

 

 

 

Unser Versicherungspartner: AIG Europe S.A.

 

ÖKO-TEST | 1. Rang

Handbuch Bauen 2013

Ausgabe 11/2012

Diese Übersicht ersetzt nicht die Versicherungsbedingungen und stellt nur sehr knapp den Vertragsinhalt dar. Es gelten die vertraglich vereinbarten Bedingungen und Klauseln. Die Leistungen sind nur verkürzt und auszugsweise wiedergegeben. Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Wortlaut in den Versicherungsbedingungen.

 

Stand 08/2019

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