Photovoltaikversicherung24 | SUNmaXX
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Was ist versichert?
Unter den Versicherungsschutz fallen sämtliche,
zur PV-Anlage gehörenden Teile, einschließlich der Befestigungsmaterialien.
• Batteriespeicher zur Eigennutzung*
• Ladestationen für Elektrofahrzeuge*
• Transformatoren*
• Photovoltaikmodule inklusive Modultragekonstruktion
• Montageset
• Wechselrichter, Akkumulatoren
• Überspannungsschutzeinrichtungen
• Einspeise- und Erzeugungszähler
• Elektronische Überwachungsgeräte
*bei Gefahrtragung durch den VN und sofern wertmäßig bei der
Bildung der Investitionssumme im Vergleichsrechner berücksichtigt!
Welche Schäden/Gefahren sind versichert?
• Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit
• Feuer, Brand, Blitzschlag, Explosion
• Überspannung, Kurzschluss
• Diebstahl
• Höhere Gewalt, Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus
• Hagel, Sturm, Frost, Schneedruck, Überschwemmung
• Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
• Tierverbiss
• Innere Unruhen
• Erdbeben
Weiterhin gelten alle hier nicht genannten Gefahren
versichert, sofern diese an anderer Stelle der Bedingungen und Vereinbarungen nicht ausgeschlossen werden.
Was ist nicht versichert?
• Werkzeug aller Art
• Hilfs- und Betriebsstoffe
• Wechseldatenträger
• Sonstige Teile, die während der Lebensdauer der versicherten Sache erfahrungsgemäß mehrfach ausgewechselt werden
Welche Schäden/Gefahren sind
ausgeschlossen?
• Vorsatz des Versicherungsnehmers
• Kriegsereignisse
• Kernereignisse jeder Art
• Mängel die bei Abschluss bereits vorhanden waren
und dem Versicherungsnehmer bekannt waren
• Betriebsbedingte vorzeitige Abnutzung oder Alterung
• Garantieschäden
Deine Entschädigung bei Teil- und Totalschäden
Teilschäden:
Hier werden die vollen Reparaturkosten zur Wieder-
herstellung des ursprünglichen Zustandes ersetzt.
Totalschaden:
Die Photovoltaikversicherung ist eine Neuwert-
versicherung! Du erhältst eine vergleichbare, neue
PV-Anlage.
Weitere Kosten die insgesamt auf
„Erstes Risiko“ bis max. 450.000 €, je Schadenereignis mitversichert sind
• Aufräumungskosten-, Dekontaminations- und
Entsorgungskosten
• Dekontaminations- und Endsorgungskosten für
Erdreich
• Bewegungs- und Schutzkosten
• Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten
• Gestellung von Gerüsten
• Bergungsarbeiten
• Bereitstellung eines Provisoriums
• Luftfracht
• Feuerlöschkosten inkl. Gebühren
• Sachverständigen Kosten (Schäden über 25.000 €)
• Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten
• Wiederherstellung von Daten des Betriebssystems
Exklusive Deckungserweiterungen die auf „Erstes Risiko“ beitragsfrei mitversichert sind
25.000 € Schadenbedingte Arbeiten an Dächern und Fassaden
25.000 € Schadensuchkosten
25.000 € De- und Remontagekosten
20.000 € Sofortiger Reparaturbeginn
10.000 € Daten und Programme
5.000 € Sachschäden im Gefahrenbereich
5.000 € Rückbaukosten im Versicherungsfall
5.000 € Zuwegungskosten im Versicherungsfall
2.500 € Innere Betriebssschäden am Wechselrichter
(inkl. bedingtem Ertragsausfall bis 2.500 €)
2.500 € Innere Betriebssschäden an Solarmpdulen
(inkl. bedingtem Ertragsausfall bis 2.500 €)
1.000 € Mehrkosten durch Fremdstrombezug (bei Eigenverbrauch)
1.000 € Rückwirkungsschäden (Schaden bei Stromabnehmern)
Deckungserweiterungen
• Vorsorgeversicherung 50 % der Versicherungssumme
• Mehrkosten durch Technologiefortschritt
• Genereller Unterversicherungsverzicht
• Wegfall der Restwertanrechnung im Schadenfall
• Verzicht auf Prüfung der Unterdeckung
• Ertragsausfall nach Gebäudeschäden
• Mehrkosten für Expressfrachten
• Mehrkosten durch Tarifzuschläge für Überstunden-,
Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeiten
• Mehrkosten infolge Preissteigerungen
• Bruchschäden an der transparenten Moduloberfläche
• Mobile Überwachungstechnik
• Werkstattaufenthalte und Transporte
• Verzicht auf Einrede der Vorvertraglichkeit bei
Versicherungswechsel
• Annerkennung
Hat der Versicherer das versicherte Risiko besichtigt, so erkennt der Versicherer abweichend von Abschnitt B3 ABE 2020 an, dass ihm durch diese Besichtigung alle Gefahrumstände bekannt geworden sind, welche in diesem Zeitpunkt für die Beurteilung des Risikos erheblich waren.
• Regressverzicht
Richtet sich der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen einen Mitarbeiter (ausgenommen Repräsentanten) oder gegen anderweitige berechtigte Benutzer (außer Mitarbeitern von Wartungs- oder Reparaturunternehmen) der versicherten Sache, verzichtet der Versicherer auf den Übergang des Ersatzanspruches.
Zusätzliche beitragsfreie Einschlüsse
• Garantie GDV Mindeststandart
• Leistungsupgrade Garantie für bestehende Verträge
• Bestklausel
• Besserstellungsklausel
• Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit bei
grob fahrläsiger Herbeiführung des Versicherungs-
falles bis 50.000 €
• Vorzeitige Baudeckung (12 Wochen)
Der Versicherungsschutz beginnt bereits vor der eigentlichen Inbetriebnahme der Anlage mit dem Eintreffen der versicherten Sachen am Versicherungsort, sofern der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt und die Installation innerhalb 8 Wochen erfolgt.
Die Deckung während dieser Bauphase ist zur Fertigstellung und
Inbetriebnahme auf die Gefahren Feuer, Diebstahl verbauter Teile, Einbruchdiebstahl von unter Verschluß gelagerten Material und Sturm/Hagel beschränkt.
Definition: Erstes Risiko
Der Begriff „Erstes Risiko“ bezeichnet einen ersatzpflichtigen Schaden der unabhängig vom Versicherungswert in voller Höhe bis zur vereinbarten Versicherungssumme ersetzt wird.
Nutzungsausfall deiner Anlage
Mitversichert ist auch der Nutzungsausfall deiner
Anlage. Die Tagesentschädigung beträgt:
max. 2,50 €/kWp pro Tag 01.01 - 31.12
Die Haftungsdauer beträgt 12 Monate für alle Risiken.
Haftungserweiterung bei versicherten Schäden am Gebäude
(z.B. Feuer).
Ertragsausfall nach Garantieschäden (subsidär) bis 10.000 €
Selbstbeteiligung im Schadenfall
0 - 50.000 € 0,00 €
50.001 € - 200.000 € 150,00 € / 300,00 €
200.001 € - 300.000 € 200,00 € / 400,00 €
Es erfolgt eine Anrechnung der schadenfreien Jahre:
• nach 3 schadenfreien Jahren 50% der SB
• nach 5 schadenfreien Jahren keine SB
Für Anlagen von 10 bis 20 Jahre
0 - 50.000 € 150,00 € / 300,00 €
50.001 € - 200.000 € 250,00 € / 500,00 €
200.001 € - 300.000 € 300,00 € / 600,00 €
Ertragsausfallversicherung
0 – 1 Tag
Die Höhe der Selbstbeteiligung hängt von deiner
Netto-Investitionssumme ab. Die auf deine PV-Anlage zutreffende Höhe erscheint im Ergebnis des Online-Vergleichrechners.
GAP-Deckung
Mitversichert für Anlagen bis max. 50.000 €
Der Versicherer ersetzt im Falle eines Totalschadens, sofern der Wiederaufbau der Anlage unterbleibt, mindestens die Restschuld aus einem bestehenden Kreditvertrag zu Finanzierung der versicherten Anlage.
Montageversicherung
Mitversichert ist bis max. 25.000 € die Montageversicherung in Eigenleistung.
Montagedauer: 6 Monate
Optional versicherbar
Minderertragversicherung
Wird der vom Solarunternehmen prognostizierte
Jahresenergieertrag um mehr als 10% unterschritten, werden dem Betreiber die nicht erzielten Erträge erstattet.
Batteriespeicher
In Ergänzung zu Abschnitt „A“ § 7 ABE 2011 verringert sich die Entschädigungsleistung für die Wiederherstellung (Teilschaden) oder Wiederbeschaffung (Totalschaden) von Batteriespeicher ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Inbetriebnahme monatlich um
- 1 % für Lithium-Ionen-Batteriespeicher bzw. um
- 2 % für Blei-Gel-Batteriespeicher.
Der Abzug beträgt maximal 80 %.
Die Benutzungsdauer wird von dem Zeitpunkt an gerechnet, zu dem der erste Besitzer die Nutzungsmöglichkeit hatte.
Zukünftige Leistungsverbesserungen
Zukünftige Leistungsverbesserungen wirken sich auf
alle Versicherungen unserer bestehenden Kunden aus.
Werden die den Spezialkonzept zugrunde liegenden
Versicherungsbedingungen oder Deckungserweiterungen
während der Laufzeit des Vertrages zugunsten
des Versicherungsnehmers geändert, so gelten diese
Änderungen auch für die bestehenden Verträge!
Unser Versicherungspartner: VPV Versicherung
ÖKO-TEST | 1. Rang
Handbuch Bauen 2013
Ausgabe 11/2012
Diese Übersicht ersetzt nicht die Versicherungsbedingungen und stellt nur sehr knapp den Vertragsinhalt dar. Es gelten die vertraglich vereinbarten Bedingungen und Klauseln. Die Leistungen sind nur verkürzt und auszugsweise wiedergegeben. Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Wortlaut in den Versicherungsbedingungen.
Stand 10/2021
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